Elterninformation Spezielle Therapieformen für Kinder und Jugendliche

Kindheit und Jugend sind die Lebensphasen, die mit den stärksten psychischen und körperlichen Veränderungen einhergehen. Die Entwicklung vom Säuglings- und Kleinkindalter über das Kindergartenalter und die Grundschulzeit bis hin zur Pubertät und der Jugend bringt für Kinder und Jugendliche vielfältige Anforderungen und Entwicklungsaufgaben mit sich. Diese sind verbunden mit typischen altersspezifischen Problemen oder Entwicklungsauffälligkeiten, die nicht gleich Ausdruck von Erkrankungen sein müssen.

Psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen sollten Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen und behandelnde Ärzt*innen erst dann Anlass zur Sorge geben, wenn anhaltend die Entwicklung beeinträchtigt wird. Kann ein Kind oder ein Jugendlicher anstehende Entwicklungsaufgaben wie Trotzphasen, Gruppenfähigkeit oder Pubertät nicht mehr bewältigen oder belasten kontinuierlich Konflikte in der Familie, in der Schule oder mit wichtigen Bezugspersonen die weitere Entwicklung, sollte fachliche Hilfe durch eine/n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in in Anspruch genommen werden.

Anlässe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen, sind zum Beispiel:

  • Starkes Schreien, Schlaf- und Fütterprobleme beim Säugling
  • Entwicklungsstörungen in der Sprache/beim Sprechen oder bei schulischen Fertigkeiten, zum Beispiel Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten
  • Verhaltensstörungen wie zum Beispiel verweigernd-oppositionelles Verhalten oder starker Rückzug, auffallend aggressives Verhalten, Lügen, Stehlen oder Weglaufen
  • Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen (Hyperkinetisches Syndrom)
  • Emotionale Störungen wie zum Beispiel Kontakt- und Beziehungsstörungen, Trennungs- und Ablösungsproblematiken, Ängste und Phobien, Depressionen
  • Funktionelle körperliche Störungen, zum Beispiel Ein- und Durchschlafstörungen, Einnässen und Einkoten, Essstörungen
  • Belastungsreaktionen auf traumatische Erlebnisse
  • Chronische körperliche Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Neurodermitis
  • Zwangsstörungen
  • Ticstörungen (aus dem französischen „tic“ für „nervöses Zucken“)
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Suizidales Verhalten
  • Suchtverhalten

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Sowohl die diagnostische Untersuchung als auch die psychotherapeutische Behandlung beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Die Schweigepflicht trägt zu einem "sicheren Raum“ bei.

Bei der diagnostischen Abklärung geht es um die Erfassung von psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter. Dies umfasst die eingehende Untersuchung des Kindes, des Jugendlichen und die Befassung mit den Eltern in mehreren Gesprächen. Jüngere Kinder weisen häufig im symbolischen Spiel auf ihre Ängste, Probleme und Konflikte hin. Falls erforderlich, werden in Abstimmung mit der Patientin oder dem Patienten sowie Vater und Mutter weitere Bezugspersonen wie Erzieher*innen oder Lehrer*innen einbezogen. Je nach Fragestellung kann auch die Verhaltens- und Psychodiagnostik des Kindes, die Entwicklungs- und Intelligenzdiagnostik, die neuropsychologische Diagnostik oder die Diagnostik psychosozialer Bedingungen einbezogen werden.

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beruht auf wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren. Es werden sowohl tiefenpsychologische als auch verhaltenstherapeutische Verfahren in der Behandlung der vielfältigen psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter angewandt. Die Methoden (Interventionen) werden dabei dem jeweiligen Entwicklungsstand und den besonderen Lebensumständen angepasst. Dabei werden sowohl die Fähigkeiten als auch die Ressourcen des Kindes, des Jugendlichen, aber auch die der Eltern beachtet. Ziel ist es, problembezogene, bewusste und nicht bewusste Inhalte im Erleben der Patientin oder des Patienten im therapeutischen Prozess zu verstehen, zu begleiten und die tiefliegenden Konflikte zu bearbeiten. Dabei soll eine Entwicklung angeregt werden, die Veränderungen und Lösungen in der Problematik des Kindes oder des Jugendlichen und in der Familie bewirken, sodass die psychische Störung sich vermindert beziehungsweise auflöst.

Parallel zur Behandlung erfolgen in der Regel kontinuierliche Gespräche mit den Eltern. Falls erforderlich, werden auch Erzieher*innen, Lehrer*innen oder weitere Bezugspersonen einbezogen, um die Patientin oder den Patienten begleiten und fördern können. Auch die therapeutische Unterstützung von Vater und Mutter im Umgang mit eigenen Belastungen, Konflikten und Schwierigkeiten ist eingeschlossen – in der Beziehung mit dem Kind oder Jugendlichen oder bei Ehekonflikten und Eheproblemen, die sich belastend auf die ganze Familie auswirken.
Für eine erfolgreiche Behandlung ist zudem eine gute Kooperation zwischen Kinderpsychotherapeut*in und Haus- beziehungsweise Kinderarzt oder -ärztin wünschenswert. Grundsätzlich unterliegen Psychotherapeut*innen allerdings auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten einer berufsrechtlichen Schweigepflicht. Eltern und Jugendliche können sie jedoch davon entbinden.

Eltern können sich mit ihrem Kind direkt an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder eine -therapeutin wenden. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können eigenständig eine Praxis aufsuchen. Die Kosten einer ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden bei entsprechender Indikation übernommen – von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag, von den Beihilfestellen anteilig, von den Privatkassen je nach den vertraglichen Versicherungsbedingungen.

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